Steuerliche Aspekte zum Betrieb einer PV-Anlage
| Wer eine Solarstromanlage betreiben möchte, sollte sich mit der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer auseinander setzen. Diese drei Steuerarten stehen nicht in Verbindung zueinander. Wer Einkommensteuer zahlt, zahlt nicht unbedingt Umsatzsteuer und wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss nicht unbedingt Gewerbesteuer entrichten. Die meisten Photovoltaikanlagenbetreiber wollen umsatzsteuerpflichtig werden, weil die Einspeisevergütung nach dem EEG zuzüglich Umsatzsteuer an den Solaranlagenbetreiber gezahlt wird. Die gezahlte Umsatzsteuer - insbesondere für den Kauf der Anlage - kann er jedoch vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. Eine Solaranlage kostet damit weniger und die Vergütung wird in gleicher Höhe gezahlt. Aufgrund der sehr komplexen und im Einzelfall sehr differenziert zu beurteilenden steuerlichen Auswirkungen, empfehlen wir, gegebenenfalls einen Steuerberater zur Beurteilung der persönlichen Situation hinzuzuziehen. Eine sehr umfangreiche und weitestgehend auch korrekte Abhandlung zur steuerlichen Behandlung von Solaranlagen wurde vom Solarenergieförderverein Bayern e.V. herausgegeben. Die Broschüre "Vertragsfragen - Steuerfragen - Förderfragen · Strom aus Sonnenenergie" kann als Einzelexemplar - auch online unter www.sev-bayern.de Publikationen - kostenlos bezogen werden. Die Anschrift lautet: Solarenergieförderverein Bayern e.V. Stichwort "Broschüre - Strom aus Sonnenenergie" Elisabethstraße 35 80796 München Telefon: 089 / 27 81 34 28 Telefax: 089 / 2 71 01 56 E-mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. Internet: www.sev-bayern.de |
