Das EEG

Erneuerbare-Energien-Gesetz


         
 
Vergütung im Überblick
seit 01.01.2011

Gebäudeanlagen
bis 30 kWp

Gebäudeanlagen
30 bis 100 kWp

Gebäudeanlagen
100 kWp bis 1 MWp

Gebäudeanlagen
größer als 1 MWp

Freilandanlagen
 
28,74 ct/kWh


27,33 ct/kWh


25,86 ct/kWh


21,56 ct/kWh


21,11 ct/kWh

  EEG

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten Hausbesitzer, die im Jahr 2011 eine PV-Anlage bis 30 kW installieren, 28,74 Cent für jede Kilowattstunde eingespeisten Strom.

Die Höhe der Ver­gütung richtet sich nach der Anlagengröße und dem Jahr der Inbetrieb­nahme und bleibt über 20 Jahre konstant. Neu ist der vom Gesetzgeber eingeführte Bonus für selbst genutz­ten Strom aus PV-Anlagen: Pro Kilowatt­stunde, die der Betreiber selbst verbraucht, erhält er 25,01 Cent. Bei einem angenommenen Bezugs­preis von 20 Cent kommt er auf eine Gesamtver­gütung von 45 Cent (25,01 Cent Vergütung plus 20 Cent pro kWh ersparte Bezugskosten). Was nicht verbraucht wird, kann zum gültigen Vergütungssatz in das Netz eingespeist werden.