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Vergütung im Überblick
seit 01.01.2011
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Gebäudeanlagen
bis 30 kWp
Gebäudeanlagen
30 bis 100 kWp
Gebäudeanlagen
100 kWp bis 1 MWp
Gebäudeanlagen
größer als 1 MWp
Freilandanlagen |
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28,74 ct/kWh
27,33 ct/kWh
25,86 ct/kWh
21,56 ct/kWh
21,11 ct/kWh
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EEG
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten
Hausbesitzer, die im Jahr 2011 eine PV-Anlage bis 30 kW
installieren, 28,74 Cent für jede Kilowattstunde
eingespeisten Strom.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Anlagengröße und dem Jahr der Inbetriebnahme und bleibt über 20 Jahre konstant. Neu ist der vom Gesetzgeber eingeführte Bonus für selbst genutzten Strom aus PV-Anlagen: Pro Kilowattstunde, die der Betreiber selbst verbraucht, erhält er 25,01 Cent. Bei einem angenommenen Bezugspreis von 20 Cent kommt er auf eine Gesamtvergütung von 45 Cent (25,01 Cent Vergütung plus 20 Cent pro kWh ersparte Bezugskosten). Was nicht verbraucht wird, kann zum gültigen Vergütungssatz in das Netz eingespeist werden. |
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